4.5 Ebene 2: Zusatzqualifikationen und Anpassung von Lehrplänen
Zusatzqualifikationen sind Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die über die regulären Ausbildungsinhalte hinausgehen.
Auszubildende können eine solche Qualifikation zusätzlich zum Berufsabschluss erwerben. Welche Zusatzqualifikationen gibt es? Eine der am häufigsten angebotenen Zusatzqualifikationen ist der Erwerb von Fremdsprachenzertifikaten. Danach folgen rein zahlenmäßig ZQ im kaufmännischen Bereich und dem Bereich Technik/ Technologie. Angeboten werden ZQ vor allem von Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen. Industrie- und Handelskammern, sowie Handelskammern und deren Bildungszentren bieten ebenfalls ZQ an. Der zeitliche Mindestumfang muss dabei 40 Stunden umfassen.
Auch im Kontext der digitalen Transformationen verspricht man sich großes Potenzial von ZQ. In einigen Digitalisierungsstrategien der Länder wird auf die Bedeutung von ZQ eingegangen, um digitale Kompetenzen in der Ausbildung zu vermitteln. Sieh Dir das kurze Video an, in dem wir auf Zusatzqualifikationen in den Metall- und Elektroberufen eingehen.
Reflexion
Zusatzqualifikationen können ein Instrument sein, um aktuelle und/oder ganz spezifische Anforderungen in die Ausbildung zu integrieren. Das eröffnet Unternehmen die Chance, die Qualifizierung der Mitarbeitenden flexibel und individueller zu gestalten. Für Auszubildende kann der Erwerb einer ZQ mit verbesserten Arbeitsmarktchancen einhergehen. Die Ausnahme optionaler Zusatzqualifikationen, speziell zur Förderung digitaler Kompetenzen, könnten auch in anderen Bereichen sinnvoll sein.
Aktivität
Was hältst Du von dem Instrument Zusatzqualifikation? Gibt es ZQ, die Du in Deinem Bereich für sinnvoll hältst?
Vertiefung
Die DIHK hat einen Leitfaden zu den Änderungen in der Prüfungsorganisation der Industriellen Metallberufe, Industriellen Elektroberufe und des Mechatronikers verfasst. Falls Du also mehr Details möchtest, empfehlen wir Dir dieses Dokument 👉 Zum IHK-Leitfaden
One thought on “4.5 Ebene 2: Zusatzqualifikationen und Anpassung von Lehrplänen”
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Zusatzqualifikationen sind optionale und additive Elemente der Ausbildungserweiterung auf betrieblicher Seite, die Arbeitsmarktchancen erhöhen sollen. Sicherlich sinnvoll und entgegenkommend für Leistungsstarke Lernen. Gleichsam sollten obsolete Qualifikationen festgelegt werden, um den zeitlichen und inhaltlichen Rahmen der beruflichen Erstausbildung zu wahren und um eine Veränderung bei der Gestaltung von Erstausbildung zu bewirken. Daher könnten die Anforderungsveränderungen generell dem Bildungsauftrag zugeordnet werden statt sie als Additum zu definieren.
Eine Verpflichtungsbeschränkung auf der betrieblichen Seite halte ich für unsinnig. Oftmals reagieren Berufsschulen schneller und flächenwirksamer auf Veränderungen. Stünden die Anforderungsveränderungen ausdrücklich in der Lehrplanrichtline, wäre das auch eine Botschaft an die zu finanzierende Ausstattung.